Fideikommiss

Fideikommiss
Fi|dei|kom|miss 〈[-de:i-] n.; -es, -se; im früheren Dt. Reich〉 unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte [<lat. fideicommissum „auf Treu u. Glauben (fides) Anvertrautes (commissum)“]

* * *

Fi|dei|kom|mịss [fidei… , 'fi:dei… ], das; -es, -e [lat. fideicommissum = im Vertrauen auf die Ehrlichkeit des Erben gemachte testamentarische Verfügung über einen Gegenstand, den er einem Nichterben übergeben soll] (Rechtsspr. früher):
unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie.

* * *

Fide|ikommịss
 
[von lateinisch fidei commissum »zu treuen Händen belassen«] das, -es/-e, in Sachsen Familienanwartschaft, eine Einrichtung des deutschen Rechts, wonach ein Familienvermögen, meist Grundbesitz, ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes blieb, der Inhaber aber in der Verfügung unter Lebenden und von Todes wegen beschränkt war und nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung erhielt. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen. Dadurch blieb die vermögensrechtliche Grundlage für eine Familie und ihre soziale Stellung gesichert. Der Fideikommiss beruhte auf rechtsgeschäftlicher Stiftung und bedurfte obrigkeitlicher Bestätigung. Die Erbordnung legte der Stifter fest (in der Regel Primogenitur).
 
Das Fideikommiss setzte sich in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert durch und war im niederen Adel häufig. Rechtsdogmatische Grundlage war das (allerdings anders geartete) römische »fidei commissum quod familiae relinquitur«, aus dem v. a. Philipp Knipschild seine Abhandlung »De fideicommissis familiarum nobilium« (1654) entwickelte, auf der das Recht des Fideikommisses fast gänzlich beruhte. Das Fideikommiss gab es auch in Frankreich und Italien, seltener in England. Mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Kritik an dieser Institution wach. Im Bereich des französischen Rechts (also auch in den linksrheinischen Gebieten Deutschlands) wurde das Fideikommiss durch den Code Napoléon beseitigt. Die Weimarer Reichsverfassung bestimmte in Art. 155 die Auflösung der Fideikommisse zur besseren Verteilung des Grundbesitzes, woraufhin die deutschen Länder nach und nach entsprechende Gesetze erließen, die meist neben der freiwilligen die zwangsweise Auflösung vorsahen. Das Reichsgesetz vom 6. 7. 1938 löste die noch bestehenden Fideikommisse auf. Durch das Kontrollratsgesetz 45 ist 1947 die Auflösung der Fideikommisse bestätigt worden.
 
 
W. Seelmann u. O. Klässel: Das Recht der Familienfideikommisse u. a. Familiengüter (1920);
 J. Eckert: Der Kampf um die Familienfideikommisse in Dtl. Studien zum Absterben eines Rechtsinstitutes (1992).

* * *

Fi|dei|kom|mịss [fidei..., auch: 'fi:dei...], das; -es, -e [lat. fideicommissum = im Vertrauen auf die Ehrlichkeit des Erben gemachte testamentarische Verfügung über einen Gegenstand, den er einem Nichterben übergeben soll, subst. 2. Part. von: fideicommittere = testamentarisch verfügen, eigtl. = jmdm. etw. auf seine Ehrlichkeit hin anvertrauen, zu: fides (↑Fides) u. committere = anvertrauen] (Rechtsspr.): unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie: F. bedeutet, wie der Name sagt (fidei commissum = zu treuen Händen überlassen), dass der jeweilige Inhaber des -es nicht Besitzer, sondern Treuhänder ist. Er konnte also nicht frei verfügen. Der Älteste erbte, alle nachgeborenen Kinder gingen leer aus (Dönhoff, Ostpreußen 188).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fideikommiss — Das Familienfideikommiss (von lateinisch fidei commissum, der Treue Anvertrautes) ist eine geschichtliche Rechtseinrichtung des Erb und Sachenrechts, die in Deutschland und Österreich seit 1938 aufgelöst ist. In der Schweiz bestehen etwa zwanzig… …   Deutsch Wikipedia

  • fideikommiss — s ( et, fideikommiss) JUR egendom som inte kan säljas utan måste gå i arv …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Fideikommiss — Fi|de|i|kom|miss 〈[ de:i ] n.; Gen.: es, Pl.: e; im frühen dt. Recht〉 unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte [Etym.: <lat. fidei commissum… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Fideikommiss — Fi|de|i|kom|miss [fidei...] das; es, e <aus lat. fideicommissum »zu treuen Händen überlassen«, Part. Perf. von fideicommittere »jmdm. etwas auf seine Ehrlichkeit hin anvertrauen; testamentarisch verfügen«> unveräußerliches u. unteilbares… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Fideikommiss — Fi|dei|kom|mịss [fidei... , auch fi:... ], das; es, e <lateinisch> (Rechtssprache früher für unveräußerliches und unteilbares Familienvermögen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Familienfideikommiss — Gedenktafel über den Fideikommiss des Amtsrates Johann Christian Degener im Landschaftspark Degenershausen (Falkenstein/Harz) Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb und… …   Deutsch Wikipedia

  • Innhausen und Knyphausen — Stammwappen derer zu Inn und Knyphausen Innhausen und Knyphausen, oftmals nur Knyphausen bzw. Kniphausen, ist der Name eines alten friesischen Häuptlingsgeschlechts. Die Familie, deren Zweige zum Teil bis heute bestehen, gehört zum ostfriesischen …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Mitglieder des Preußischen Herrenhauses — Die Liste der Mitglieder des Preußischen Herrenhauses führt die Mitglieder des Preußischen Herrenhauses auf, das ab 1855 die Erste Kammer des Preußischen Landtags nach der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850, geändert …   Deutsch Wikipedia

  • Fideikommiß — Das Familienfideikommiss (von lateinisch fidei commissum, der Treue Anvertrautes) ist eine geschichtliche Rechtseinrichtung des Erb und Sachenrechts, die in Deutschland und Österreich seit 1938 aufgelöst ist. In der Schweiz bestehen etwa zwanzig… …   Deutsch Wikipedia

  • Von Saldern — Das Geschlecht derer von Saldern (bis zum 17. Jahrhundert Salder) ist ein altes Adelsgeschlecht im Hildesheimer und Braunschweiger Land. Das Stammhaus liegt an der Fuhse in Salzgitter (Salzgitter Salder). Ursprünglich verfügte die Adelsfamilie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”